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Staatliche Förderung erhöht sich seit August 2012

Ab dem 15. August gelten neue "Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt" (Marktanreizprogramm kurz: MAP).

Das Programm fördert in großen gewerblichen Objekten über KfW Darlehen und Zuschüsse und Privatobjekte (und kleine Gewerbeobjekte) über das Bundesamt für Wirtschaft & Ausfuhrkontrollen (BAFA).

Die wichtigsten Details im Überblick:

  • Tilgungszuschüsse für große Solarkollektoranlagen für Prozesswärme oder Solarkälte (ab 40qm) betragen nun bis zu 50% (vormals 30%)
  • Große Wärmepumpen ab 100kW sind nun auch im Neubau förderfähig
  • Biogasleitungen sind in bestimmten Anwendungen wieder förderfähig
  • Fördermöglichkeiten für Tiefengeothermie auch auf stromerzeugende Anlagen ausgeweitet
     

Bafa-Teil:
 

  • neue Mindesförderbeträge für Solarkollektorflächen bis 40m2 sowie Biomasseheizkesseln & Wärmepumpen --> Einfamilienhäuser erhalten ein Förderplus von ca. 400€
  • gleichzeitige Errichtung von Biomasseanlage oder Wärmepumpe mit Solarkollektoren zur reinen Trinkwassererwärmung erhält ein Förderplus von 500€
  • große Solarthermieanlage (ab 20qm) in Merhfamilienhäusern und Nichtwohngebäuden (ab 500qm Nutzfläche) werden nun gefördert
  • Förderung von Anlagenteilen für Emissionsminderung und Effizienzsteigerung bei Biomasseanlagen erhöht sich von 500€ auf 750€. Bei Neubau gibt es erstmals eine 850€ Förderung


    Mehr Details hier: Deutsches Umweltministerium